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Ablauf & Kosten

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Wenn ich Ihnen einen freien Behandlungsplatz anbieten kann und die Kostenübernahme (siehe weiter unten) abgeklärt wurde, vereinbaren wir zeitnah einen Termin für ein vertrauliches Erstgespräch, bei dem wir uns kennenlernen und Sie Ihr Anliegen schildern können.

​Wenn eine Psychotherapie zur Behandlung Ihrer Symptomatik indiziert erscheint, finden nach dem Erstgespräch zwei bis vier sogenannte probatorische Sitzungen statt, die der Diagnostik und weiteren Therapieplanung dienen. In diesem Zeitraum haben Sie auch Gelegenheit zu prüfen, ob Sie sich in der Therapie wohlfühlen und sich eine weitere Zusammenarbeit mit mir vorstellen können.

Psychotherapie kann in meiner Praxis als Einzel-, Paar- oder Gruppentherapie durchgeführt werden.

Verhaltenstherapie findet als Einzeltherapie in der Regel 1x wöchentlich für ca. 50 Minuten statt. Eine Therapie umfasst eine Dauer von 12 bis 24 Sitzungen (Kurzzeittherapie) oder bis zu 60 Sitzungen (Langzeittherapie).

Einzelsitzungen können gegebenenfalls auch zusammen mit wichtigen Bezugspersonen, wie z.B. dem Partner, stattfinden. Die Vergütung richtet sich nach der aktuell geltenden Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Gruppentherapien finden in der Regel 1x wöchentlich für ca. 100 Minuten statt. Sitzungsumfang und Frequenz variieren je nach Anliegen/ Symptomatik und werden in der Regel individuell abgestimmt. Die Vergütung richtet sich nach der aktuell geltenden Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Paarberatung und Paartherapie

Sitzungsumfang und Frequenz variieren je nach Anliegen/ Thematik und werden in der Regel individuell abgestimmt. Eine Sitzung dauert ca. 90 min. Die Kosten hierfür betragen derzeit 180,- €.

Auftritts-/ Prüfungscoaching

Sitzungsumfang und Frequenz richtet sich nach Ihren individuellen Bedürfnissen. Eine Sitzung dauert 50 min. Die Kosten hierfür betragen 80,- €. Weitere Informationen zu meinem spezifischen Coachingangebot können Sie gerne hier nachlesen: https://anna-maria-de-veer.mein-pruefungscoach.de

Informationen zur Kostenübernahme

Privatversicherte und Versicherte mit Beihilfen

Die Kosten für eine Psychotherapie werden von den privaten Krankenversicherungen sowie Beihilfestellen in der Regel in voller Höhe erstattet. Im Einzelfall hängt die Kostenerstattung allerdings von dem Vertrag ab, den Sie mit Ihrer Versicherung abgeschlossen haben. Es gibt einzelne Tarife, bei denen die Kosten einer ambulanten Psychotherapie nicht oder nur in begrenztem Umfang erstattet werden. Bitte klären Sie deshalb vorab mit Ihrer Krankenkasse oder Beihilfestelle, ob Ihr Versicherungsvertrag die Kostenerstattung für eine ambulante Psychotherapie vorsieht und welche Formalitäten ggf. zu beachten sind.

 
Gesetzlich Versicherte nur im Kostenerstattungsverfahren

Als Psychotherapeutin in einer Privatpraxis ist mir die Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen leider nicht ohne vorherige Abklärung möglich. Da die Wartezeiten bei den Kolleginnen und Kollegen mit einer Kassenzulassung jedoch häufig sehr lang sind, haben gesetzlich Versicherte bei erfolgloser Vertragspsychotherapeut*innensuche die Möglichkeit, einen Antrag bei ihrer Krankenkasse zu stellen. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt bezugnehmend auf § 13 Absatz 3 SGB V in begründeten Fällen (bei bestehender Dringlichkeit) die Behandlungskosten in einer Privatpraxis im sogenannten Kostenerstattungsverfahren. Weitere Informationen hierzu finden Sie verlinkt im Patientenbereich.

Sonderkostenträger Bundeswehr, Bundespolizei u.a.

Die Behandlung von Angehörigen der Bundeswehr und Bundespolizei ist in einer Privatpraxis prinzipiell möglich. Als Soldatin oder Soldat erkundigen sich in diesem Fall bitte vorab bei Ihrer zuständigen Truppenärztin/ Ihrem zuständigen Truppenarzt bzw. bei den zuständigen Heilfürsorgestellen.

Privatzahlende

Die Kosten einer privat bezahlten Psychotherapie orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

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